Ab wann muss mein Kind eine Schule besuchen?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.
Wie kann ich mein Kind fördern?
Quelle: Schulberatungsstelle Siegen-Wittgenstein
Kann mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.
Wann kann mein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz).